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Lohnsteuer | Arbeitslohn bei Erbringung zusätzlicher Nebentätigkeiten für Arbeitgeber
Erbringen Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber zusätzliche, entlohnte Nebentätigkeiten, kann das hierfür gezahlte Entgelt bei den Arbeitnehmern zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. Denn Arbeitnehmer sind zwar in der Entscheidung, eine weitere Tätigkeit für den Arbeitgeber auszuüben, frei. Entscheiden sie sich aber für die Übernahme weiterer Tätigkeiten, können sie sich ihrem Arbeitgeber gegenüber dadurch auch in der Weise binden, dass sie ihm ihre Arbeitskraft zur fremdbestimmten Nutzung zur Verfügung stellen und so weisungsgebunden für ihn nichtselbständig tätig sind. Darüber hinaus hat sich der BFH zur Vergünstigung nach § 8 Abs. 3 EStG geäußert. Danach erbringt ein Arbeitgeber eine Dienstleistung nicht i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG, wenn er die betreffende Dienstleistung am Markt nicht als eigene anbietet, ...