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BGH 05.10.1999 XI ZR 296/98

Bankrecht; | Aufklärungspflichten von Discount-Brokern bei Bandbreiten-Optionsscheinen

Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen sowohl der ,,Hamster''- als auch der ,,Knock-Out''-Variante sind Börsentermingeschäfte. Die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft entwickelte Informationsschrift ,,Wichtige Information über die Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften'' (abgedruckt in WM 1989, 1183 ff. = ZIP 1989, 1158 ff.) genügt den Anforderungen zur Herbeiführung der Termingeschäftsfähigkeit auch für Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen. Discount-Broker, die sich ausdrücklich nur an gut informierte und erfahrene Anleger wenden, jede Beratung ablehnen und lediglich Order ausführen, unterliegen nur reduzierten Aufklärungspflichten, die grundsätzlich durch Übermittlung standardisierter Informationen an den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfüllt werden könn...

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