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Zivilrecht; | Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen
Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften v. ist im BGBl 2001 I S. 876 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Ablösung des geltenden Signaturgesetzes v. und setzt die Richtlinie 1999/93/EG v. über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in nationales Recht um. Mit der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur wird es ermöglicht, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Dies ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass die elektronische Signatur ein Substitut zur handschriftlichen Unterschrift darstellt und hierdurch eine entsprechende Rechtswirkung entfalten kann. Die Rechtswirkung qualifizierter elektronischer...