BFH - III R 61/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2d, GG Art 3
Rechtsfrage
Strittig ist, ob die Tochter nach dem Abitur i.R. des Programms einer Wohlfahrtsorganisation mit Sitz in Großbritannien (Live and Work in Australia) ein freiwilliges soziales Jahr i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG abgeleistet hat. Muss der Träger des sozialen Jahres seinen Sitz im Inland haben? Handelt es sich bei der Formulierung in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2d EStG, wonach es sich um ein freiwilliges soziales Jahr "im Sinne des Gesetzes" zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres handeln muss, um eine Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung?
Ausland; Freiwilliges soziales Jahr; Kindergeld; Recht
Fundstelle(n):
DAAAC-39234