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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9222/04

Gesetze: AO § 319, ZPO § 850 Abs. 3

Pfändbarkeit von Lebensversicherungen mit und ohne Rentenwahlrecht

Leitsatz

Eine private Lebensversicherung fällt nicht unter die Pfändungsschutzbestimmung des § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO, wenn die Versicherung der Altersvorsorge des Steuerschuldners dienen soll und diesem statt der Zahlung einer Kapitalabfindung ein Wahlrecht zur Inanspruchnahme einer nach Ablauf der Versicherungsdauer zu zahlenden Rente eingeräumt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-39161

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 11.09.2006 - 9 K 9222/04

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