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BMF 14.02.2007 IV C 3 -S 2256 - 12/07, StuB 5/2007 S. 194

Einkommensteuer | Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG

Der BFH vertritt im Urteil vom – IX R 21/04 (Kurzinfo StuB 2006 S. 361) die Auffassung, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Rz. 42 des (BStBl I S. 1383 = StuB 2000 S. 1051) Anwendung.

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