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Einkommensteuer | Privates Veräußerungsgeschäft bei Grundstücksentnahmen aus dem Betriebsvermögen
Der (Kurzinfo StuB 2006 S. 935) entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Satz 2 und 3 des EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402) nicht auf Entnahmen vor dem anzuwenden ist. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist an der dem BFH-Urteil entgegenstehenden Verwaltungsauffassung im (BStBl I S. 1383 = StuB 2000 S. 1051) nicht mehr festzuhalten. Rn. 1 des wird deshalb wie folgt gefasst:
„Als Anschaffung gilt die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Stpfl. durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, wenn das Grundstück nach dem in das Privatvermögen überführt wird. Zum Zeitpunkt der Entnahme vgl. R 4.3 Abs. 3 EStR 2005.”