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Sozialauswahl bei der Kündigung mehrerer Arbeitnehmer
Müssen mehrere Arbeitnehmer zum selben Zeitpunkt betriebsbedingt gekündigt werden, galt bisher Folgendes: Unterläuft dem Arbeitgeber bei der Durchführung der Sozialauswahl in Form einer Punktetabelle ein Fehler mit der Folge, dass auch nur einem Arbeitnehmer, der bei richtiger Ermittlung zur Kündigung angestanden hätte, nicht gekündigt wird, so werden die Kündigungen aller gleichzeitig gekündigten Arbeitnehmer als unwirksam angesehen (sog. Domino-Theorie). Dies galt auch dann, wenn bei fehlerfreier Erstellung der Rangfolge nur ein Arbeitnehmer von der Kündigungsliste zu übernehmen gewesen wäre. Diese Rechtsprechung gibt das BAG nun mit sechs Urteilen auf: Kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess darlegen, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste g...