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Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers
Bei der Anmeldung der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers, der auch Gesellschafter ist, zum Handelsregister ist der Zugang oder die Zustellung der Niederlegungserklärung gegenüber einem weiteren Gesellschafter durch Urkunden nachzuweisen (§§ 39, 46 Nr. 5 GmbHG, § 132 BGB; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 19.7.2006 – 20 W 229/06, ZIP 2006 S. 1769).