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Rückstellungsbildung wegen Kapitalersatzansprüchen einer GmbH in der Krise
Wegen wirtschaftlich einer Darlehensgewährung vergleichbaren Sachverhalten, wie z. B. die Fortsetzung einer Grundstücksüberlassung in der Krise, durch Dritte, die einem Gesellschafter nahe stehen, können grundsätzlich bei diesen auch Rückstellungen für Schadensersatzansprüche und Rückgewähransprüche nach den Eigenkapitalersatzregelungen gebildet werden. Die Höhe der Rückstellung richtet sich aber nicht nach der Gesamthöhe der eigenkapitalersetzend überlassenen Werte bzw. dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung, sondern nach dem hierzu geringeren Betrag, in dem der Dritte nach der Inanspruchnahme des an ihn Sicherheit leistenden Gesellschafters ausgefallen wäre. Die Höhe eines solchen Betrags ist zu schätzen. Eine nach diesen Grundsätzen gebildete Rückstellung für die drohende Inanspruchnah...