Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für Eigenheimzulage
Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist die geleistete Einlage, bei der es sich um eine Geldzahlung handeln muss. Die Einlage kann nicht durch Abtretung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage geleistet werden. Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Genossenschaftsanteile gezahlt werden, gehören nicht zur geleisteten Einlage.