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Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts
Regierungsentwurf enthält zahlreiche Erleichterungen
Bereits im Januar 2007 hatte Bundesfinanzminister Steinbrück den Referentenentwurf für eine Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts unter dem Programmsatz „Hilfen für Helfer” vorgestellt. Das Bundeskabinett hat am dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Leitidee des Entwurfs ist es, „vor dem Hintergrund zunehmender Eigenverantwortung der Bürger und zur Förderung der von der Enquetekommission eingeforderten Anerkennungskultur die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit umzusetzen”. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, vor allem die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements transparenter zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen, das Wirken gemeinnütziger Einrichtungen und der ehrenamtlich tätigen Bürger zu erleichtern und die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Zuwendungen an ideell tätige Rechtsträger großzügiger als bisher zu regeln. Nicht zuletzt sollen Anreize für Bürger geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen. Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsl...