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BBEV Nr. 3 vom Seite 87

Geldanlage 2007: Anhängige Verfahren beim EuGH, BVerfG und BFH im Überblick

In welchen Fällen Anleger ihre Steuerbescheide offen halten sollten

von Robert Kracht, Bonn

Die Hauptstreitpunkte in den zahlreichen anhängigen Verfahren vor dem EuGH, BVerfG und BFH sind das komplizierte Steuerrecht zu den §§ 20, 22, 23 EStG, der Werbungskostenabzug, die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sowie Unklarheiten infolge der stetig zunehmenden Anzahl von Anlageprodukten. Ihre Mandanten sollten sich daher die über § 363 AO bestehenden Möglichkeiten auf ein Ruhen des Einspruchsverfahrens kraft Gesetzes nicht entgehen lassen, um am positiven Ausgang der Verfahren vor dem EuGH, BVerfG oder BFH zu partizipieren. Der folgende Beitrag hilft Ihnen dabei, den Überblick nicht zu verlieren, indem er zunächst alle „Kniffe” des § 367 AO – gerade auch nach den aktuellen Neuerungen zum – erläutert und sodann die offenen Verfahren mit der größten Praxisrelevanz darlegt.

I. Aktuelle Ausgangslage

Seit der letzten Darstellung vor zehn Monaten (vgl. hierzu Kracht, ) haben sich einige Streitpunkte rund um die Geldanlage erledigt, dafür sind im Gegenzug ein Reihe neuer Sachverhalte hinzu gekommen. So gibt es beispielsweise deutlich weniger offene Fragen zur Verfassungsmäßigkeit bei der Spekulationsbesteuerung und zu den Finanzinnovationen, dafür aber mehr anhängige Verfahren zur Anwendu...

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