Steuerliche Behandlung der Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer und Nachforderungszinsen
Leitsatz
Werden nichtabziehbare Steuern oder Nebenleistungen i.S.d. § 10 Nr. 2 KStG durch das Finanzamt erstattet, führt dies zu einer
Gewinnerhöhung, die aber in sinngemäßer Anwendung des § 10 Nr. 2 KStG außerbilanziell abzuziehen ist. Entsprechendes gilt
für die Auflösung von für derartige Steuern und Nebenleistungen gebildeten Rückstellungen.
Nachforderungszinsen für die Jahre vor 1999 waren nach damaliger Rechtslage (§ 10 Nr. 2 KStG 1990) abziehbare Betriebsausgaben.
Ihre spätere Erstattung bzw. die Auflösung entsprechender Rückstellungen führt zu einer Gewinnerhöhung, die nicht außerbilanziell
abzuziehen ist.
Fundstelle(n): EAAAC-38710
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 01.12.2006 - 2 V 176/06
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