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FG Köln Urteil v. - 2 V 876/06

Gesetze: BGB § 1004AO 1977 § 30AO 1977 § 30aAO 1977 § 117 Abs 2AO 1977 § 208 Abs 1 Nr 3 EG-AHG § 2 Abs 2 Nr 1 EGV Art 49 ff. FGO § 114

Abgabenordnung:

Spontanauskunft an niederländische Finanzbehörden

Leitsatz

1) Nach § 117 Abs. 2 AO i.V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 EG-AHG können Finanzbehörden eines Mitgliedstaats ohne besondere Auskunftsersuchen die in § 1 Abs. 2 EG-AHG bezeichneten Auskünfte erteilen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Vermutung rechtfertigen, dass Steuern dieses Mitgliedstaats verkürzt worden sind oder werden könnten.

2) Eine Spontanauskunft ist bereits dann zulässig, wenn sich die Vermutung der Steuerverkürzung ergibt; unter einer Steuerverkürzung ist dabei ein nicht gerechtfertigter Steuervorteil zu verstehen.

3) Es reicht aus, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Rückschluss erlaubt, er wolle verhindern, dass die zuständigen Finanzbehörden Kenntnis von einem steuerlich relevanten Sachverhalt erlangen.

4) Spontanauskünfte über rechtmäßig ermittelte Zufallserkenntnisse - im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bei einer Bank - an niederländische Finanzbehörden sind ermessensgerecht und verstoßen weder gegen die Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, noch gegen § 30a Abs. 3 AO.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2008 S. 961
TAAAC-38705

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FG Köln, Urteil v. 29.03.2006 - 2 V 876/06

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