Kein Kindergeldanspruch bei Bezug einer schweizerischen sog. IV-Kinderrente
Leitsatz
Kinderrenten (hier: sog. IV-Kinderrente), die in der Schweiz zu Alters- und Invalidenrenten gezahlt werden, sind dem Kindergeld
vergleichbare ausländische Leistungen i.S. des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, die den Ausschluss des Anspruchs auf Kindergeld
bewirken. Für die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids über Kindergeld ist es unerheblich, wenn die IV-Kinderrente am
Wissen der Kindsmutter vorbei an ihren damaligen Ehemann geflossen ist, da § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG insoweit nicht auf
subjektive Kenntnis abhebt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAC-38694
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 08.03.2006 - 11 K 123/02
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