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Umweltrecht; | Abwehranspruch gegen die Aufstellung eines Altglascontainers (§ 22 BImSchG)
Hat eine Gemeinde den Standort einer im Rahmen des Dualen Systems betriebenen Wertstoffsammelanlage verbindlich bestimmt und gestattet sie den Betrieb auf gemeindeeigenem Grundstück, so ist sie - neben dem Betreiber der Anlage - als (mittelbare) Störerin in bezug auf die von dieser Anlage ausgehenden Lärmemissionen anzusehen. Die der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dienenden Wertstoffsammelanlagen sind als sozialadäquate Einrichtungen in allen Siedlungsgebieten grundsätzlich zulässig. Die Bewertung der Zumutbarkeit der von ihnen ausgehenden Immissionen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab; in diese Bewertung sind auch die Einhaltung der Mindestabstandsempfehlung des Umweltbundesamtes (12 Meter zur nächsten Wohnbebauung bei Verwendung eines Containers der Klasse 1), der Bedarf ...