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Sonderbetriebseinnahmen des ungetreuen Gesellschafters
Entgehen der Gesellschaft Gewinne, weil ein Mitunternehmer die der Gesellschaft zustehenden Einnahmen auf ein eigenes Konto leitet, so handelt es sich bei den Einnahmen um Sonderbetriebseinnahmen des ungetreuen Mitunternehmers. Der hiermit korrespondierende Ersatzanspruch der Gesellschaft ist nicht zu aktivieren, wenn die Gesellschaft auf den Anspruch verzichtet, er nicht unbestritten oder nicht werthaltig ist (, NWB HAAAC-16064).
Der ungetreue Gesellschafter kann nach der Auffassung des BFH in seiner Sonderbilanz jedenfalls solange keine Rückstellung wegen der zu erwartenden Inanspruchnahme durch die Gesellschaft oder die geschädigten Gesellschafter bilden, wie die geschädigten Gesellschafter von der Veruntreuung keine Kenntnis haben. Nach der Lebenserfahrung ist d...