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Steuerberatungsvertrag als Haustürgeschäft
Die Honorarrisiken von Vertragsabschlüssen in der Wohnung des Mandanten
Der Hausbesuch beim Mandanten zählt für den dienstleistungsorientierten Steuerberater heutzutage nicht mehr unbedingt zu den exotischen Marketingaktivitäten, sondern ist in einem hart umkämpften Markt eher Ausdruck einer Servicebereitschaft, mit der „gepunktet” werden kann. Eine aktuelle Entscheidung des LG Kiel verdeutlicht nachdrücklich das Risikopotenzial, das für den Steuerberater besteht, wenn er in der Privatwohnung eines Mandanten einen Beratungsvertrag abschließt, ohne sich der Gefahren bewusst zu sein, die Haustürgeschäfte dieser Art für seinen Honoraranspruch beinhalten.
Der Steuerberatungsvertrag ist ein Vertrag i. S. des § 311 Abs. 1 BGB, der durch Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§§ 146 ff. BGB) zustande kommt. Angebot und Annahme sind einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen, die ausdrücklich oder, soweit keine Formvorschriften bestehen, auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden können. Ist wie beim Steuerberatungsvertrag keine Schriftform vorgeschrieben, kann der Vertrag auch mündlich oder durch schlüssiges, tatsächliches Verhalten der Parteien geschlossen werden. So weit so gut.
I. Gebührenanspruch beim Haustürgeschäft
Für den Abschluss eines Steuerberatungsvertrages sind nicht nur die gena...