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Schweden | Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Eigenheimen
Am hat die schwedische Regierung aufgrund eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens einen Gesetzesentwurf über die Steuerstundung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von selbstgenutzten Eigenheimen vorgelegt. Grundsätzlich ist die Veräußerung von Eigenheimen in Schweden steuerpflichtig. Sofern aber im Zusammenhang mit der Veräußerung ein neues Eigenheim erworben wurde, konnte die Steuer gestundet werden, sofern sich das Grundstück in Schweden befindet.