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Die Bilanzierung des Erbbaurechts in Handels- und Steuerbilanz
Mit der Bestellung eines Erbbaurechts räumt der Eigentümer eines Grundstücks einem Dritten das Recht ein, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Der Beitrag zeigt, wie ein solches Erbbaurecht zu bilanzieren ist; sowohl aus der Sicht des Bauherren des Gebäudes als Erbbauberechtigter als auch aus der Sicht des Grundstückseigentümers als Erbbauverpflichtetem. Darüber hinaus geht der Beitrag auch ein auf die bilanzrechtlichen Folgen der Bestellung und Beendigung des Erbbaurechts, der Errichtung des Gebäudes sowie möglicher Entschädigungsleistungen.
I. Zivilrechtliche Grundlagen des Erbbaurechts
1. Inhalt und Bestellung des Erbbaurechts
Die Bestellung eines betrieblichen Erbbaurechts bietet sich an, wenn ein Kaufmann ein Betriebsgebäude errichten will, aber nicht genügend finanzielle Mittel hat, um zusätzlich zu den Herstellungskosten für das Gebäude noch ein Grundstück zu erwerben: Er lässt sich an einem fremden Grundstück ein Erbbaurecht bestellen und entrichtet statt des Grundstückskaufpreises einen jährlichen Erbbauzins. Der Grundstückseigentümer hingegen S. 256gibt mit der Bestellung des Erbbaurechts sein Grundstück nicht aus de...