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Vorsteuerabzug bei Vermietung eines Pkw an den Ehegatten
Ein zum Vorsteuerabzug führender Leistungsaustausch ist bei Vermietung eines Pkw an den Ehegatten nur gegeben, wenn der Vermieter ernsthaft mit einer Gegenleistung rechnen konnte. Dies ist nicht der Fall, wenn der Ehegatte zahlungsunfähig ist und er für ein ihm vom Vermieter gewährtes Darlehen keine Sicherheiten stellen kann.