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Aufteilung eines Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs zwischen getrennt lebenden Ehegatten
Für die Ermittlung des erstattungsberechtigten Ehegatten muss darauf abgestellt werden, für wessen Rechnung der Steuerbetrag gezahlt worden ist. Ist im Zeitpunkt der Zahlung die bestehende Willensrichtung des zahlenden Ehegatten für das Finanzamt nicht erkennbar, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass jeder Gesamtschuldner nur seine eigene Steuerschuld tilgen will. Bei Eheleuten, die nicht dauernd getrennt voneinander leben, wird mangels entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen aufgrund der zwischen den Eheleuten bestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft vermutet, dass jeder der Ehegatten mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammenveranlagten Ehepartners begleichen will. War dem Finanzamt bekannt, dass die Leb...