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Eigenkapitalersetzende Darlehen und Finanzplandarlehen
Seit dem (BStBl 2005 II S. 598) wurde von Kommanditisten einer GmbH und Co. KG wiederholt die Gewährung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens oder Finanzplandarlehens an die KG dargelegt und unter Bezugnahme auf diese höchstrichterliche Entscheidung die Erhöhung des jeweiligen Kapitalkontos im Umfang des Darlehens geltend gemacht. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Etwas anderes gilt nur bei einer mit dem Urteilsfall vergleichbaren Sachlage. Dies wird sich auf Ausnahmefälle beschränken. Von welchen Grundsätzen im Einzelnen in derartigen Fällen auszugehen ist, regelt die OFD Koblenz.