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Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i. d. F. des AltEinkG
Das BMF hat eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erbringen. Für die Frage des Vorliegens von Beiträgen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG kommt es nicht darauf an, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.