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Gewerbesteuer; | EDV-orientierte Beratungstätigkeit zum Einsatz automatisierter Datenverarbeitung kein freier Beruf
Eine EDV-orientierte Beratungstätigkeit stellt dann eine gewerbliche Tätigkeit i. S. von § 2 Abs. 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG und keine Tätigkeit als beratender Betriebswirt i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar, wenn die Tätigkeit nicht primär auf computergestützte betriebswirtschaftliche Entscheidungsfindungsberatung, sondern auf den rationellen Einsatz der Datenverarbeitung als solche, also zur Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen, ausgerichtet ist ().