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Arbeitsrecht | Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung – Überraschungsklausel
Wird nach Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung (im Streitfall von zwölf Monaten) vereinbart, ist fraglich, ob es sich um einen Aufhebungsvertrag oder um eine Befristung (unter Anwendung des Befristungskontrollrechts) handelt. Das BAG hat dazu entschieden, dass es sich in der Regel um einen Aufhebungsvertrag handelt, wenn die Vereinbarung vor Ablauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage getroffen wird, danach keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll („Kurzarbeit Null”) und zugleich Abwicklungsmodalitäten wie Abfindung, Zeugniserteilung und Rückgabe von Firmeneigentum geregelt werden. Ist die Beendigungsvereinbarung in einem vom Arbeitgeber für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertrag ent...