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Arbeitnehmer-Entsendegesetz; | Tarifvertrag über Mindestentgelt in den Elektrohandwerken
Aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken beträgt der Mindestlohn auf Baustellen rückwirkend ab 15,90 DM im Westen (einschl. Berlin) und steigt innerhalb von zwei Jahren in drei Stufen auf 16,90 DM; im Osten steigt er von 13 DM auf 14 DM. Der Tarifvertrag schließt an den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag an, der am ausgelaufen ist. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt bis zum . Damit kann in den Elektrohandwerken weiterhin das Arbeitnehmer-Entsendegesetz umgesetzt werden. Nach den Bestimmungen des Gesetzes können Regelungen über Mindestentgelte nur dann auf ausländische Arbeitgeber und ihre im Inland beschäftigten Arbeitnehmer erstreckt werden, wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt und somit auch von allen deutschen Arbeitgebern zwingend ...