Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Leitsatz
Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist die geleistete
Einlage, bei der es sich um eine Geldzahlung handeln muss.
Die Einlage kann nicht durch Abtretung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage geleistet werden.
Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Genossenschaftsanteile gezahlt werden, gehören nicht zur geleisteten
Einlage.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.10.2006 - V 270/2005