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BGH 01.10.1999 V ZR 218/98

Grundstücksrecht; | Altlastenverdacht bei Grundstücksverkauf durch kommunales Liegenschaftsamt (§ 463 BGB)

Das Liegenschaftsamt einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft ist als Verkäufer eines Grundstücks selbst auf die gezielte Frage nach Altlasten ohne dahingehende Anhaltspunkte nicht verpflichtet, sämtliche die Nachbargrundstücke betreffenden Akten auf - bis zu 30 Jahre zurückliegende - Hinweise über eine mögliche Kontamination des Vertragsobjekts durchzusehen ().

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