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Teilwertabschreibung auf Aktien im Anlagevermögen
Zugleich Folgerungen aus dem
Wann ist der Wert von Aktien des Anlagevermögens, deren Restnutzungsdauer nicht bestimmbar ist, voraussichtlich dauerhaft gemindert? Welcher Prognosezeitraum ist zugrunde zu legen?
Rechtfertigt eine zyklische Kursentwicklung in der Vergangenheit die Vermutung einer baldigen Werterholung und damit den Ausschluss einer Teilwertabschreibung?
Ist dem Vorsichtsprinzip oder dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit Vorrang einzuräumen?
Teilwertabschreibungen auf nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Aktien oder Wertpapiere) sind seit der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nur noch bei einer „voraussichtlich dauernden Wertminderung” zulässig. Dies entspricht dem handelsrechtlichen Niederstwertprinzip des § 255 Abs. 2 Satz 3, Halbsatz 2 HGB. Wann aber sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Aktien dauernd wertgemindert? Die Antwort auf diese Frage ist im Gegensatz zur vergleichbaren Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern deshalb so schwierig, weil zum einen die voraussichtliche Verbleibensdauer (Restnutzungsdauer) des nicht abnutzbaren Wirtschaftsguts unklar ist. Zum anderen kann eine Fehl- bzw. Überbewertung, ...