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Grunderwerbsteuer | Keine gesonderte Feststellung wegen Anteilsanwachsung in mehreren Personengesellschaften
Werden mehrere Personengesellschaften mit identischem Gesellschafterbestand und Grundbesitz in den Bezirken verschiedener Finanzämter durch Kündigung zu einem bestimmten Termin aufgelöst und erwirbt einer der Gesellschafter die Gesellschaftsvermögen durch Anwachsung, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer auch dann nicht zusammengefasst für die Personengesellschaften gesondert festzustellen, wenn die vormaligen Gesellschafter später eine unaufgegliederte Gesamtabfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters vereinbaren (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1, § 17 Abs. 2 GrEStG; § 38 AO 1977).
Praxishinweise: Die Voraussetzung für den Erlass eines Feststellungsbescheids ist erfüllt, wenn ein Rechtsvorgang sich auf mehrere Grundstücke bezieht. Rechtsvorgang in diesem Sinne ist ein Vorgang, der ...