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Umfang des Beratungsmandats
Die Aufgaben eines StB ergeben sich grundsätzlich aus dem Inhalt und dem Umfang des ihm erteilten Mandats. Innerhalb dieser Grenzen hat er den Auftraggeber umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Fragen Auskunft zu geben. Ein StB, der im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung nach den unterschiedlichen Möglichkeiten der steuerlichen Förderung gefragt wird, muss in Rechnung stellen, dass seine Antwort (auch) Auswirkungen auf die finanziellen Dispositionen des Mandanten und die zeitliche Planung seiner Kaufentscheidung haben kann und deshalb (noch) zum Umfang des Mandats gehört. Geht infolge einer falschen Kaufentscheidung aufgrund der fehlerhaften Auskunft des StB (hier: angebliches Kumulationsverbot für degressive AfA nach § 7 Abs. 5 EStG und Zulage nach dem InvZulG 1999) eine Förderung...