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Eigenheimzulage | Kein Nachweis der Anschaffungskosten über Angehörigenkonten
Das FG Hamburg hat mit rkr. Urteil v. 29. 8. 2006 - 5 K 63/06 NWB BAAAC-35610 entschieden, dass durch Überweisung des Kaufpreises von Konten der Eltern der Käufer seine Anschaffungskosten für die Immobilie nicht nachgewiesen hat; dass er kontobevollmächtigt ist oder PIN-Nummern oder Passwörter kennt, genügt nicht für die Zurechnung. Auch eine mündliche Geldschenkung und deren Vollzug vor dem Wohnungskauf sind durch die Kaufpreiszahlung von Angehörigenkonten nicht nachgewiesen. Eine Darlehensfinanzierung mittels Geldabruf von Bankkonten der Eltern lässt sich nicht aus einer Vereinbarung nachvollziehen, die Höhe und Tilgung nicht regelt und deren Durchführung demgemäß nicht überprüfbar ist.