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Einkommensteuer | Günstigerprüfung für Rürup-Rentenverträge ab dem Veranlagungszeitraum 2006 (§ 10 EStG)
Die Günstigerprüfung führt in bestimmten Fallkonstellationen dazu, dass zusätzliche Beiträge zugunsten der ab Veranlagungszeitraum 2005 neu eingeführten „Rürup-Versicherung” nicht zu einer Erhöhung des als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Betrags geführt haben. Um auch in diesen Fällen den Anreiz für eine zusätzliche Altersabsicherung in Form einer „Rürup-Rente” zu erhöhen, ist die bestehende Günstigerprüfung durch das JStG 2007 um eine zusätzliche Günstigerprüfung erweitert worden. Den Ablauf der Günstigerprüfung stellt die dar.