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Keine Anschaffungsfiktion bei Grundstücksentnahme für Altfälle
Anmerkung zum
Die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG als Anschaffung, so dass eine anschließende Veräußerung innerhalb der Behaltefristen des § 23 EStG steuerpflichtig ist. Diese Anschaffungsfiktion hat der Gesetzgeber mit dem StEntlG 1999/2000/2002 aus dem Jahre 1999 erstmals eingeführt. Der BFH hat nun entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht auf die Veräußerung von Wirtschaftsgütern anzuwenden ist, die der Steuerpflichtige vor dem aus einem Betriebsvermögen entnommen hat.
Dok ID ▶ NWB RAAAC-25633. Rechtsgrundlagen ▶ § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1-3 EStG. Vorinstanz ▶ NWB JAAAB-79577.
I. Gesetzliche Ausgangslage und Sachverhalt
1. Ausgangslage
Die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG setzt neben der Veräußerung eines privaten Wirtschaftsguts grds. die entgeltliche Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsguts innerhalb der Behaltefristen voraus. Eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen galt bis zur Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 nicht als Anschaffung, so dass ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft mangels Anschaffungsvorgang nicht vorliegen konnte (so schon , BStBl 1965 III S. 477).
Mit de...BStBl 2000 I S. 1383