Umsatzsteuer;
Zulässigkeit der Option nach § 9 Abs. 3 UStG bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden auch ohne notariellen Vertrag
Ein Vermieter vermietet ein unbebautes Grundstück auf unbestimmte Zeit umsatzsteuerpflichtig an einen Mieter. Im Mietvertrag ist eine Klausel enthalten, wonach der Vermieter dem Mieter die Erlaubnis erteilt, auf dem Grundstück Gebäude zu errichten, welche vom Mieter unternehmerisch genutzt werden. Endet der Mietvertrag, so sind entweder die Gebäude auf Kosten des Mieters zu beseitigen oder gegen Zahlung des Verkehrswertes gem. Sachverständigengutachten auf dem Grundstück zu belassen.
Der Mieter macht von seinem Recht Gebrauch; er errichtet ein Bürogebäude und eine Fertigungsstätte und nimmt den Vorsteuerabzug in Anspruch.
Nach Jahren der steuerpflichtigen Nutzung der Gebäude möchte der Mieter die Gebäude an den Vermieter veräußern und hierfür optieren.
Fraglich ist, ob in diesem Fall eine Option möglich ist, da nach § 9 Abs. 3 UStG eine Option in dem nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundenden Vertrag zu erklären ist. Da der Vermieter jedoch bereits mit der Errichtung der Gebäude deren zivilrechtlicher Eigentümer ist (vgl. § 94 BGB), kann dieser Vorgang grundsätzlich nicht notariell beurkundet werden, insbesondere nicht nach § 311b Abs. 1 BGB. Folglich wäre der Umsatz beim Mieter zwangsläufig steuerfrei, so dass eine Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a Abs. 1 UStG durchgeführt werden müsste.
Nach einer bundesweiten Abstimmung ist bis zu einer gesetzlichen Neuregelung aus sachlichen Billigkeitsgründen eine Option für den Übergang eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden auch ohne notariellen Vertrag zuzulassen.
Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - S 7198 - 24/2 - St 23
Fundstelle(n):
WAAAC-37625