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Arbeitsförderung; | Vordruck einer Nebeneinkommensbescheinigung im Internet

Die Bundesanstalt für Arbeit stellt im Internet unter www.arbeitsamt.de (Menü ,,Geldleistungen'') außer dem Vordruck einer Arbeitsbescheinigung jetzt auch eine Nebeneinkommensbescheinigung bereit. Diese Bescheinigung muß ein Arbeitgeber ausstellen, wenn er einen Arbeitnehmer beschäftigt, der vom Arbeitsamt Geldleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe) bezieht und eine zulässige Beschäftigung von weniger als 15 Stunden/Woche ausübt. Der Nebenverdienst wird teilweise von der Lohnersatzleistung abgezogen. Die Vordrucke können vom Arbeitgeber direkt am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.

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