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Arbeitsrecht; | Rückzahlung einer Abfindung wegen Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Sieht ein Tarifvertrag vor, daß bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung gezahlt wird, die sich verringert, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 15 Monaten seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses Erwerbsunfähigkeitsrente nach den Bestimmungen des gesetzlichen Rentenrechts bezieht, so besteht der Anspruch auf Rückzahlung auch dann von Beginn des Rentenanspruchs an, wenn der Arbeitnehmer auch danach noch Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung bezog, das höher als die Erwerbsunfähigkeitsrente war. Da dieser Rückforderungsanspruch auf einem Tarifvertrag beruht, kann sich der Arbeitnehmer nicht auf die Bestimmungen über den Wegfall einer ungerechtfertigten Bereicherung berufen. Auch eine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bei Absc...