Überschuldung
1. Aufl.
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B. Steuerrecht
I. Rangrücktritt in der Handels- und Steuerbilanz
1. Allgemeines
Dem Rangrücktritt kommt in der Praxis der Unternehmenssanierung eine wesentliche Rolle zu. Nach dem ist jedoch nur ein qualifizierter Rangrücktritt zum Wegfall der Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz geeignet. Im Folgenden werden die handels- und bilanzsteuerrechtlichen Konsequenzen des einfachen und qualifizierten Rangrücktritts näher dargestellt.
2. Einfacher Rangrücktritt
2.1 Begriff, Bedeutung
Ein Rangrücktritt liegt vor, wenn ein Gläubiger auf eine sonst gegebene Befriedigungsmöglichkeit zugunsten anderer Gläubiger verzichtet, wobei seine rechtliche Qualität streitig ist. Einerseits wird in dem Rangrücktritt eine schuldrechtliche Nichtgeltendmachungsverpflichtung (pactum de non petendo) gesehen. Die andere Ansicht spricht sich für eine inhaltliche Umgestaltung der Forderung dergestalt aus, dass die Durchsetzung so lange ausgeschlossen sein soll, bis die genau definierte Krise vorüber ist. Dieser Meinungsstreit kann letztlich dahingestellt bleiben, da auch beim pactum de non petendo die Geltendmachung der Forderung in der Insolvenz nicht gewollt ist.
Im Unterschied zu...