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Der OECD-Bericht zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns
Am hat die OECD die endgültigen Fassungen der Teile I (Allgemeine Überlegungen), II (Anwendung auf Banken) und III (Anwendung auf Global trading mit Finanzinstrumenten) des Berichtes über die Ermittlung des Betriebsstättengewinns im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Teils IV (Anwendung auf Versicherungsunternehmen) soll im Laufe des Jahres 2007 erfolgen. Mit diesem ursprünglich in Form einer Arbeitshypothese entwickelten Bericht beziehen die OECD-Staaten Stellung zu der von ihnen bevorzugten Auslegung des Art. 7 OECD-MA. Wie die Schlussfolgerungen des Berichtes letztendlich in das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) bzw. dessen Kommentar implementiert werden, bedarf einer gesonderten Diskussion, mit deren vorläufigem Ergebnis gegen Ende des Jahres 2007 zu rechnen ist. Die Implikationen des Berichtes auf die deutsche Abkommenspraxis und Gesetzgebung sind abzuwarten. In diesem Fortsetzungsbeitrag wird der Inhalt der Teile I bis III des Berichtes insgesamt zusammengefasst.
I. Allgemeines
Hinsichtlich der Frage, wie der Gewinn einer Betriebsstätte für Zwecke des Art. 7 OECD-MA zu ermitteln ist, bestanden innerhalb der OECD-Staaten unterschiedliche Auffassungen. Mit dem jetzt veröffentli...