Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Haustrunk im Brauereigewerbe (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG)
Zur ustl. Behandlung der unentgeltlichen Abgabe von Getränken und Genußmitteln zum häuslichen Verzehr an AN des Unternehmers (insbes. des Haustrunks im Brauereigewerbe) vertritt die IV 10 folgende Auffassung: Die Bemessungsgrundlage beim Haustrunk richtet sich grds. nach den Selbstkosten i. S. des § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG, sofern die betroffene Brauerei eine innerbetriebliche Kostenrechnung erstellt. Sofern die Selbstkosten jedoch - insbes. bei kleineren und mittleren Betrieben - nicht ermittelt werden können, weil keine Kosten- und Leistungsrechnung vorliegt, ist hilfsweise der Ansatz einer sachgerechten Pauschale zulässig. Diese beträgt zur Zeit 56 DM pro hl.