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Insolvenz eines Steuerberaters
Wird über das Vermögen eines Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet, wird Vermögensverfall gesetzlich vermutet. Seine Bestellung ist bei Gefährdung der Mandanteninteressen zu widerrufen. Solange mangels Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, ob die Bereinigung der desolaten wirtschaftlichen Situation letztlich gelingen wird, können die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters nicht als geordnet angesehen werden.