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FG Münster 25.10.2006 1 K 538/03 F, NWB direkt 7/2007 S. 8

Gestaltungsmissbrauch bei Formwechsel

Beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft zum kann es nicht als Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO gewertet werden, dass die Gesellschafter vom step-up-Verfahren im Rahmen des UmwStG und dem Abschreibungsvolumen auf den Firmenwert profitieren, weil für die Anwendung von § 42 AO im Rahmen des UmwStG kein Raum besteht. Tz. 05.19 des Umwandlungssteuererlasses ( findet im Gesetz keine Grundlage. Die im UmwStG normierten Tatbestände des § 5 Abs. 3 UmwStG a.F. und des § 4 Abs. 6 UmwStG a. F. i. V. mit § 50c EStG a. F. sind insoweit abschließend. Die dargestellten speziellen und typisierenden Missbrauchsvorschriften des UmwStG a. F. gehen der allgemeinen Missbrauchsvorschrift des § 42 AO als lex specialis vor.

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