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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnsitzen
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, kann die Wohnung, die nicht der Arbeitsstätte am nächsten liegt, auch dann den Mittelpunkt des Lebensinteresses des Arbeitnehmers i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Satz 7 EStG bilden, wenn sie nur gelegentlich aufgesucht wird, solange der Steuerpflichtige ausschließlich an diesem Ort seine Freizeit verbringt und seine familiären Wurzeln hat.