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FG München 22.11.2006 4 K 2948/06, NWB 7/2007 S. 58
Berufsrecht | Vorbildung als Voraussetzung zur Steuerberaterprüfung
Einer Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf steht der Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung gleich ( NWB OAAAC-33546).