Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG München 16.11.2006 32 Wx 125/06, NWB 7/2007 S. 58

Wohnungseigentumsrecht | Sonderumlage für Anwaltsgebühren

Der Beschluss über eine Sonderumlage nach Miteigentumsanteilen für die Begleichung von offenen Anwaltskosten entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn diese Kosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband geschuldet werden. Da Anwaltskosten nicht zu den Kosten der Verwaltung gehören (§ 16 Abs. 2 und 5 WEG), muss geklärt sein, ob diese Kosten von einzelnen Wohnungseigentümern oder von der teilrechtsfähigen Gemeinschaft geschuldet werden. Dem Umlagebeschluss kann ferner eine abweichende gerichtliche Kostenentscheidung gemäß § 47 WEG entgegenstehen ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen