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Einkommensteuer | Steuerberatungskosten: Wegfall des Sonderausgabenabzugs ab Veranlagungszeitraum 2006
Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. (BStBl 2006 I S. 79) wurde die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 aufgehoben. Bis zum Erscheinen eines geplanten BMF-Schreibens zur Zuordnung von Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung gelten nach der Kurzinformation Einkommensteuer der die allgemeinen Zuordnungs- und Abgrenzungskriterien.