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Körperschaftsteuer; | Gewinnbeteiligung aus einer Gruppenversicherung
Zahlreiche gemeinnützige Vereine haben mit Versicherungsgesellschaften Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Diesen können Mitglieder der Vereine sowie deren Familienangehörige beitreten. Die Vereine übernehmen das Inkasso der Versicherungsbeiträge sowie andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Versicherung, die sonst dem Versicherungsunternehmen obliegen würden. Die Mitglieder erhalten dafür bestimmte Vorzugskonditionen bei den Versicherungen. Außerdem steht ihnen ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu. Durch eine gleichzeitig mit dem Beitritt zur Gruppenversicherung abzugebende ,,Zuwendungserklärung'' verzichten die Versicherungsnehmer (Mitglieder) jedoch regelmäßig zugunsten des Vereins auf die Gewinnbeteiligung. Gem. der BStBl 1998 II S. 175