Oberfinanzdirektion Chemnitz - S 2171 - 6/39 - St 21

Ertragsteuerliche Behandlung von Abwasserbeiträgen zur Ausstattung von kommunalen Aufgabenträgern mit Betriebskapital gemäß § 17 Abs. 1 SächsKAG bei den beitragspflichtigen Grundeigentümern

Der der Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts gefolgt, dass Beiträge, die auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 SächsKAG erhoben werden, nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens führen (Tz. II. 5 der Gründe). Die Beiträge stehen nach den Feststellungen des Finanzgerichts nicht im Zusammenhang mit der erstmaligen Erschließung der Grundstücke und sind wie Erhaltungsaufwand zu behandeln.

Das Urteil ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Verfügung vom , Az.: S 2171-6/6-St31) ist überholt. Den zu dieser Frage anhängigen Rechtsbehelfsverfahren ist abzuhelfen.

Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - S 2171 - 6/39 - St 21

Fundstelle(n):
QAAAC-37105